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Gutachten jährlich

Herzlich willkommen

Kfz-Sachverständigenbüro Haversath!

Willkommen beim Kfz-Sachverständigenbüro Haversath. Als Ihr unabhängiger Partner erstellen wir professionelle Unfallgutachten und präzise Fahrzeugbewertungen. Wir sind in der gesamten Region für Sie mobil – vom Passauer Land über das Rottal bis tief in den Bayerischen Wald.

KFZ-Sachverständigen Büro

DAT-ExpertPartner

  • Schadensgutachten: Ermittlung von Schadenhöhe, Wertminderung
    und Reparaturdauer.
  • Technische Gutachten: Prüfung technischer Mängel
    und Unfallursachen.
  • Wertgutachten: Neutrale Fahrzeugbewertung für Kauf, Verkauf
    oder Versicherung.

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns: informativ und unverbindlich

Häufige Fragen

Was unsere Kunden interessiert - FAQ

Wann sollte ich nach einem Unfall einen Kfz-Sachverständigen beauftragen?

Am besten sofort nach dem Unfall. Ein unabhängiges Gutachten dient der Beweissicherung und stellt sicher, dass alle Schadenpositionen korrekt erfasst werden.

Wer bezahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem Haftpflichtschaden übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Sachverständigengutachten vollständig.

Kann ich den Sachverständigen frei wählen?

Ja. Nach geltendem Recht haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus?

Ein Kostenvoranschlag ermittelt meist nur die Reparaturkosten. Wichtige Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Restwert werden nicht berücksichtigt.

Was ist ein Bagatellschaden?

Schäden bis etwa 750 € gelten als Bagatellschäden. In diesen Fällen wird meist eine Reparaturkalkulation oder ein Kurzgutachten erstellt.

Was wird in einem Schadensgutachten genau ermittelt?

Unter anderem Schadenumfang, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und die voraussichtliche Reparaturdauer.

Was ist der Unterschied zwischen Reparaturdauer und Wiederbeschaffungsdauer?

Die Reparaturdauer betrifft instandsetzbare Fahrzeuge, die Wiederbeschaffungsdauer gilt bei Totalschäden und beschreibt die Zeit bis zum Ersatzfahrzeug.

Habe ich Anspruch auf Nutzungsausfall oder einen Mietwagen?

Ja. Entweder auf Nutzungsausfallentschädigung oder auf ein Ersatzfahrzeug – abhängig davon, wie Sie mobil bleiben möchten.

Was bedeutet die 130-%-Regelung?

Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Fahrzeug auch dann repariert werden, wenn die Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen.

Ist das Sachverständigenbüro Haversath unabhängig von Versicherungen?

Ja. Die Gutachtenerstellung erfolgt neutral, unabhängig und ausschließlich im Interesse des Geschädigten.

Kompetenz, auf die Sie sich verlassen können.

Kfz-Sachverständiger mit Erfahrung und Weitblick

Jahre Erfahrung

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Gutachten erstellt

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Unabhängigkeit

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Erreichbarkeit

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