Bagatellschaden
Haftpflichtschäden bis zu einer Schadenhöhe von ca. 750 € sind so genannte Bagatellschäden. Bei einem Bagatellschaden werden die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens seitens der leistungserbringenden Versicherung nicht erstattet.
Das Problem für den Geschädigten liegt darin, dass er als Laie vorab nicht beurteilen kann, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Oft reicht schon eine kleine Delle mit einer Lackbeschädigung aus, um deutlich über der Bagatellschadengrenze zu liegen.
Wir empfehlen im Zweifel immer einen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung des Fahrzeugs zu beauftragen. Sollte der Kfz-Sachverständige erkennen, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, wird er nur eine Reparaturkalkulation oder aber ein einfaches Kurzgutachten erstellen, sodass kein Verstoß gegen die Schadenminderungsobliegenheit besteht.