Neuwagenersatz
Wird ein relativ neuwertiges Fahrzeug in erster Hand (eine Tageszulassung im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Verkauf schadet nicht) im Haftpflichtfall beschädigt, so hat der Geschädigte - sofern die nachfolgenden Voraussetzungen
erfüllt werden - Anspruch auf Neufahrzeugentschädigung.
Nach vorherrschender Rechtsprechung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Fahrzeugalter max. 1 Monat
- Laufleistung max. 1.000 km
- Es muss ein erheblicher in das Fahrzeuggefüge eingreifender Schaden vorliegen