Neuwagenersatz

Wird ein relativ neuwertiges Fahrzeug in erster Hand (eine Tageszulassung im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Verkauf schadet nicht) im Haftpflichtfall beschädigt, so hat der Geschädigte - sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt werden - Anspruch auf Neufahrzeugentschädigung.
Nach vorherrschender Rechtsprechung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Fahrzeugalter max. 1 Monat
  • Laufleistung max. 1.000 km
  • Es muss ein erheblicher in das Fahrzeuggefüge eingreifender Schaden vorliegen