Gutachten
Ein von einem Sachverständigen erstelltes Gutachten soll einem Laien (also einem Nichtfachmann) einen Sachverhalt bzw. eine Sache verständlich machen. Es ist somit die Aufgabe des Sachverständigen, sein fachbezogenes Wissen einem Laien (z. B. Richter, Anwalt, Sachbearbeiter usw.) zu übermitteln, um diesem eine eigene Urteilsbildung zu ermöglichen.
Ein Gutachten muss immer nachprüfbar und nachvollziehbar sein und soll so formuliert sein, dass auch ein Nichtfachmann den Sachverhalt verstehen und nachvollziehen kann. Die Erstellung eines Gutachtens muss stets neutral und unabhängig erfolgen, da es auch der Beweissicherung dient.